Erklärungsziel: Unterschied zwischen den Versionen

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# Hermeneutischer Ansatz:
 
Ergründung des "Wesens" eines realen Sachverhalts
 
Ergründung des "Wesens" eines realen Sachverhalts
 
„einfühlsame Annäherung“ an den Sachverhalt auf mehreren Stufen zunehmender Wesenserschließung (den "hermeneutischen Zirkeln")
 
„einfühlsame Annäherung“ an den Sachverhalt auf mehreren Stufen zunehmender Wesenserschließung (den "hermeneutischen Zirkeln")
 
Ist ein solches Wesensverständnis erreicht, können mit seiner Hilfe Fragen beantwortet werden, warum reale Phänomene gerade so sind, wie sie beobachtet werden.
 
Ist ein solches Wesensverständnis erreicht, können mit seiner Hilfe Fragen beantwortet werden, warum reale Phänomene gerade so sind, wie sie beobachtet werden.
  
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Ergründung realer Sachverhalte durch Ableitung als logische Konsequenzen aus
 
Ergründung realer Sachverhalte durch Ableitung als logische Konsequenzen aus

Version vom 1. Dezember 2009, 12:20 Uhr

Es gibt alternative Realwissenschaftliche Erklärungsansätze:

  1. Hermeneutischer Ansatz:

Ergründung des "Wesens" eines realen Sachverhalts „einfühlsame Annäherung“ an den Sachverhalt auf mehreren Stufen zunehmender Wesenserschließung (den "hermeneutischen Zirkeln") Ist ein solches Wesensverständnis erreicht, können mit seiner Hilfe Fragen beantwortet werden, warum reale Phänomene gerade so sind, wie sie beobachtet werden.

  1. Nomologischer Ansatz:

Ergründung realer Sachverhalte durch Ableitung als logische Konsequenzen aus möglichst allgemeinen gesetzesartigen Aussagen�(den nomischen Hypothesen) und speziellen Randbedingungen

Gewinnung gesetzesartiger Aussagen im Vordergrund


nomologisches Erklärungsziel schlägt sich unmittelbar nieder in der kreativen Formulierung und empirischen Überprüfung von Theorien. Theorie: Aussagenzusammenhang, der mindestens eine gesetzesartige Aussage umfasst und gegenüber logischen Schlussfolgerungen (Inferenzen) abgeschlossen ist. Theoreme: Aus anderen Aussagen der Theorie durch endliche logische Schlussfolgerungsketten ableitbare Aussagen.

Nomologisches Erklärungsziel in der Betriebswirtschaftslehre keineswegs unumstritten

gesetzesartige Aussagen müssen unbeschränkte raumzeitliche Geltung besitzen (Universalitätsargument) Erklärung des wirtschaftlichen Handeln von Menschen mit ihrer charakteristischen Willensfreiheit wegen des deterministischen Charakters gesetzesartiger Aussagen prinzipiell ausgeschlossen (Determinismusargument) bis heute überhaupt noch nicht gelungen, gesetzesartige Aussagen mit betriebswirtschaftlicher Relevanz aufzustellen (Relevanzargument)