Erklärungsziel: Unterschied zwischen den Versionen

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Ergründung des "Wesens" eines realen Sachverhalts
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Der hermeneutischen Ansatz handelt von der Ergründung des "Wesens" eines realen Sachverhalts, also einer „einfühlsamen Annäherung“ an den Sachverhalt auf mehreren Stufen zunehmender Wesenserschließung (den "hermeneutischen Zirkeln"). Ist ein solches Wesensverständnis erreicht, können mit seiner Hilfe Fragen beantwortet werden, warum reale Phänomene gerade so sind, wie sie beobachtet werden.
„einfühlsame Annäherung“ an den Sachverhalt auf mehreren Stufen zunehmender Wesenserschließung (den "hermeneutischen Zirkeln")
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Ist ein solches Wesensverständnis erreicht, können mit seiner Hilfe Fragen beantwortet werden, warum reale Phänomene gerade so sind, wie sie beobachtet werden.
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Ergründung realer Sachverhalte durch Ableitung als logische Konsequenzen aus
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Der nomologische Ansatz ergründet reale Sachverhalte durch Ableitung als logische Konsequenzen aus möglichst allgemeinen gesetzesartigen Aussagen (den nomischen Hypothesen) und speziellen Randbedingungen. Die Gewinnung gesetzesartiger Aussagen steht im Vordergrund.
möglichst allgemeinen gesetzesartigen Aussagen�(den nomischen Hypothesen) und
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Gewinnung gesetzesartiger Aussagen im Vordergrund
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Das Nomologisches Erklärungsziel schlägt sich unmittelbar in der kreativen Formulierung sowie der empirischen Überprüfung
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Eine Theorie ist ein Aussagenzusammenhang, der mindestens eine gesetzesartige Aussage umfasst und gegenüber logischen Schlussfolgerungen (Inferenzen) abgeschlossen ist.
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von Theorien.
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Ein Theorem ist eine aus anderen Aussagen der Theorie durch endliche logische Schlussfolgerungsketten ableitbare Aussage.
Theorie: Aussagenzusammenhang, der mindestens eine gesetzesartige Aussage umfasst und gegenüber logischen Schlussfolgerungen (Inferenzen) abgeschlossen ist.
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Theoreme: Aus anderen Aussagen der Theorie durch endliche logische Schlussfolgerungsketten ableitbare Aussagen.
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Nomologisches Erklärungsziel in der Betriebswirtschaftslehre keineswegs unumstritten
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===Unmöglichkeitsthese nomologischer Erklärungen===
  
gesetzesartige Aussagen müssen unbeschränkte raumzeitliche Geltung besitzen (Universalitätsargument)
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Das nomologische Erklärungsziel ist in der Betriebswirtschaftslehre keineswegs unumstritten. Einige Fachvertreter haben eine Unmöglichkeitsthese nomologischer Erklärungen aufgestellt, die sich auf drei Argumente sützt:
Erklärung des wirtschaftlichen Handeln von Menschen mit ihrer charakteristischen Willensfreiheit wegen des deterministischen Charakters gesetzesartiger Aussagen prinzipiell ausgeschlossen (Determinismusargument)
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bis heute überhaupt noch nicht gelungen, gesetzesartige Aussagen mit betriebswirtschaftlicher Relevanz aufzustellen (Relevanzargument)
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# '''Universalitätsargument''': Gesetzesartige Aussagen müssen eine unbeschränkte raumzeitliche Geltung besitzen.
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# '''Determinismusargument''': Eine Erklärung des wirtschaftlichen Handeln von Menschen mit ihrer charakteristischen Willensfreiheit ist wegen des deterministischen Charakters gesetzesartiger Aussagen prinzipiell ausgeschlossen.
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# '''Relevanzargument''': Bis heute ist es überhaupt noch nicht gelungen, gesetzesartige Aussagen mit betriebswirtschaftlicher Relevanz aufzustellen.

Aktuelle Version vom 18. Januar 2010, 17:56 Uhr

Alternative realwissenschaftliche Erklärungsansätze:

  • Hermeneutischer Ansatz:

Der hermeneutischen Ansatz handelt von der Ergründung des "Wesens" eines realen Sachverhalts, also einer „einfühlsamen Annäherung“ an den Sachverhalt auf mehreren Stufen zunehmender Wesenserschließung (den "hermeneutischen Zirkeln"). Ist ein solches Wesensverständnis erreicht, können mit seiner Hilfe Fragen beantwortet werden, warum reale Phänomene gerade so sind, wie sie beobachtet werden.

  • Nomologischer Ansatz:

Der nomologische Ansatz ergründet reale Sachverhalte durch Ableitung als logische Konsequenzen aus möglichst allgemeinen gesetzesartigen Aussagen (den nomischen Hypothesen) und speziellen Randbedingungen. Die Gewinnung gesetzesartiger Aussagen steht im Vordergrund.

Das Nomologisches Erklärungsziel schlägt sich unmittelbar in der kreativen Formulierung sowie der empirischen Überprüfung von Theorien nieder.

Zur Abgrenzung von Theorie und Theorem:

  • Theorie:

Eine Theorie ist ein Aussagenzusammenhang, der mindestens eine gesetzesartige Aussage umfasst und gegenüber logischen Schlussfolgerungen (Inferenzen) abgeschlossen ist.

  • Theorem:

Ein Theorem ist eine aus anderen Aussagen der Theorie durch endliche logische Schlussfolgerungsketten ableitbare Aussage.

Unmöglichkeitsthese nomologischer Erklärungen

Das nomologische Erklärungsziel ist in der Betriebswirtschaftslehre keineswegs unumstritten. Einige Fachvertreter haben eine Unmöglichkeitsthese nomologischer Erklärungen aufgestellt, die sich auf drei Argumente sützt:

  1. Universalitätsargument: Gesetzesartige Aussagen müssen eine unbeschränkte raumzeitliche Geltung besitzen.
  2. Determinismusargument: Eine Erklärung des wirtschaftlichen Handeln von Menschen mit ihrer charakteristischen Willensfreiheit ist wegen des deterministischen Charakters gesetzesartiger Aussagen prinzipiell ausgeschlossen.
  3. Relevanzargument: Bis heute ist es überhaupt noch nicht gelungen, gesetzesartige Aussagen mit betriebswirtschaftlicher Relevanz aufzustellen.