Erklärungsziel
Es gibt alternative Realwissenschaftliche Erklärungsansätze:
- Hermeneutischer Ansatz:
Ergründung des "Wesens" eines realen Sachverhalts „einfühlsame Annäherung“ an den Sachverhalt auf mehreren Stufen zunehmender Wesenserschließung (den "hermeneutischen Zirkeln") Ist ein solches Wesensverständnis erreicht, können mit seiner Hilfe Fragen beantwortet werden, warum reale Phänomene gerade so sind, wie sie beobachtet werden.
- Nomologischer Ansatz:
Ergründung realer Sachverhalte durch Ableitung als logische Konsequenzen aus möglichst allgemeinen gesetzesartigen Aussagen�(den nomischen Hypothesen) und speziellen Randbedingungen
Gewinnung gesetzesartiger Aussagen im Vordergrund
nomologisches Erklärungsziel schlägt sich unmittelbar nieder in der
kreativen Formulierung und
empirischen Überprüfung
von Theorien.
Theorie: Aussagenzusammenhang, der mindestens eine gesetzesartige Aussage umfasst und gegenüber logischen Schlussfolgerungen (Inferenzen) abgeschlossen ist.
Theoreme: Aus anderen Aussagen der Theorie durch endliche logische Schlussfolgerungsketten ableitbare Aussagen.
Nomologisches Erklärungsziel in der Betriebswirtschaftslehre keineswegs unumstritten
gesetzesartige Aussagen müssen unbeschränkte raumzeitliche Geltung besitzen (Universalitätsargument) Erklärung des wirtschaftlichen Handeln von Menschen mit ihrer charakteristischen Willensfreiheit wegen des deterministischen Charakters gesetzesartiger Aussagen prinzipiell ausgeschlossen (Determinismusargument) bis heute überhaupt noch nicht gelungen, gesetzesartige Aussagen mit betriebswirtschaftlicher Relevanz aufzustellen (Relevanzargument)