Wirtschaftliche Handlungen als Erkenntnisobjekte der Betriebswirtschaftslehre: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Phänomene aus dem Kulturbereich des Menschen werden nur insoweit untersucht, als sie im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Handlungen stehen.
 
Die Phänomene aus dem Kulturbereich des Menschen werden nur insoweit untersucht, als sie im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Handlungen stehen.
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Ein spezielles betriebswirtschaftliches Auswahlprinzip, das sich auf die Knappheit von Gütern konzentriert, dominiert in der BWL:
 
Ein spezielles betriebswirtschaftliches Auswahlprinzip, das sich auf die Knappheit von Gütern konzentriert, dominiert in der BWL:
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Wirtschaftliche Handlungen sind planmäßige Handlungen, die mit der Absicht erfolgen, Bedürfnisse durch Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen alternativen Verwendungsweisen knapper Mittel unter Einhaltung des allgemeinen ökonomischen Prinzips zu befriedigen.
 
Wirtschaftliche Handlungen sind planmäßige Handlungen, die mit der Absicht erfolgen, Bedürfnisse durch Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen alternativen Verwendungsweisen knapper Mittel unter Einhaltung des allgemeinen ökonomischen Prinzips zu befriedigen.
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Konstituenten:
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  subjektiv empfundene Mängel (kein "Paradies"!)
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  Bedürfnis ihrer Beseitigung
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Entscheidend ist hierbei eine Handlungsintention (Absicht), nicht ein tatsächlicher Handlungserfolg. Es werden nur jene Handlungen eingeschlossen, die Bedürfnisse durch die Verwendung knapper Mittel (knapper Güter) zu stillen versuchen. Von knappen Mitteln spricht man, wenn die insgesamt verfügbare Menge nicht ausreichend ist, um alle subjektiv empfundenen Bedürfnisse zu befriedigen, die sich mit den jeweils betrachteten Mitteln überhaupt stillen lassen.
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Es liegt eine '''Entscheidungsnotwendigkeit''' vor:
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Zur Bedürfnisbefriedigung müssen mindestens zwei alternative Verwendungsweisen knapper Mittel in Betracht kommen.
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"Zwingende" Handlungen sind somit nicht wirtschaftlich.
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Wirtschaftliche Handlungen sind inhärent planmäßige Entscheidungshandlungen (keine Affektentscheidungen). Somit stellen sie also eine gedankliche Vorwegnahme (der Planung) ihrer mutmaßlichen Entscheidungskonsequenzen dar.

Version vom 30. November 2009, 14:51 Uhr

Eingrenzungen wirtschaftlicher Handlungen

Die BWL ist eine Kulturwissenschaft. Kann man also sagen, dass der betriebswirtschaftliche Erkenntnisbereich durch den Kulturbereich des Menschen abgesteckt ist?

Nein, denn dieser Kulturbereich ist dazu zu vielfältig. Ein Mensch kann sher unterschiedliche Handlungen ausführen, z.B.

  • wirtschaftliche
  • rechtliche
  • technische
  • politische
  • medizinische
  • künstlerische oder
  • sportliche Handlungen.

Die Phänomene aus dem Kulturbereich des Menschen werden nur insoweit untersucht, als sie im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Handlungen stehen.


Ein spezielles betriebswirtschaftliches Auswahlprinzip, das sich auf die Knappheit von Gütern konzentriert, dominiert in der BWL:

Die knappheitsorientierte Definition wirtschaftlicher Handlungen:

Wirtschaftliche Handlungen sind planmäßige Handlungen, die mit der Absicht erfolgen, Bedürfnisse durch Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen alternativen Verwendungsweisen knapper Mittel unter Einhaltung des allgemeinen ökonomischen Prinzips zu befriedigen.

Konstituenten:

 subjektiv empfundene Mängel (kein "Paradies"!)
 Bedürfnis ihrer Beseitigung

Entscheidend ist hierbei eine Handlungsintention (Absicht), nicht ein tatsächlicher Handlungserfolg. Es werden nur jene Handlungen eingeschlossen, die Bedürfnisse durch die Verwendung knapper Mittel (knapper Güter) zu stillen versuchen. Von knappen Mitteln spricht man, wenn die insgesamt verfügbare Menge nicht ausreichend ist, um alle subjektiv empfundenen Bedürfnisse zu befriedigen, die sich mit den jeweils betrachteten Mitteln überhaupt stillen lassen.

Es liegt eine Entscheidungsnotwendigkeit vor: Zur Bedürfnisbefriedigung müssen mindestens zwei alternative Verwendungsweisen knapper Mittel in Betracht kommen. "Zwingende" Handlungen sind somit nicht wirtschaftlich.

Wirtschaftliche Handlungen sind inhärent planmäßige Entscheidungshandlungen (keine Affektentscheidungen). Somit stellen sie also eine gedankliche Vorwegnahme (der Planung) ihrer mutmaßlichen Entscheidungskonsequenzen dar.