Zusammenführung der betriebswirtschaftlichen Erkenntnis‑ und Erfahrungsobjekte: Unterschied zwischen den Versionen

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Erkenntnis‑ und Erfahrungsobjekte allein zur Abgrenzung des Gegenstands der BWL unzureichend:
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Erkenntnis‑ und Erfahrungsobjekte allein sind zur Abgrenzung des Gegenstands der BWL unzureichend:
wirtschaftliche Handlungen werden auch in VWL oder Politischer Ökonomie analysiert
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Wirtschaftliche Handlungen werden auch in der VWL oder der Politischen Ökonomie analysiert. Die Gesamtheit realer Sachverhalte in Betrieben weist aber auch über das Erkenntnisinteresse der Betriebswirtschaftslehre hinaus (z.B. physikalisch‑technische oder rein psychologische Aspekte).
Gesamtheit realer Sachverhalte in Betrieben weist aber auch über das Erkenntnisinteresse der Betriebswirtschaftslehre hinaus (z.B. physikalisch‑technische oder rein psychologische Aspekte)
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Untersuchungsobjekte der BWL ergeben sich erst aus der wechselseitigen Verknüpfung ihrer Erkenntnis‑ und Erfahrungsobjekte, und zwar wie folgt:
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Die Betriebswirtschaftslehre untersucht wirtschaftliche Handlungen, sofern sie in Betrieben erfolgen.
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Die Untersuchungsobjekte der BWL ergeben sich erst aus der wechselseitigen Verknüpfung ihrer Erkenntnis‑ und Erfahrungsobjekte, und zwar wie folgt:
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'''Die Betriebswirtschaftslehre untersucht wirtschaftliche Handlungen, sofern sie in Betrieben erfolgen.'''

Aktuelle Version vom 30. November 2009, 17:48 Uhr

Erkenntnis‑ und Erfahrungsobjekte allein sind zur Abgrenzung des Gegenstands der BWL unzureichend: Wirtschaftliche Handlungen werden auch in der VWL oder der Politischen Ökonomie analysiert. Die Gesamtheit realer Sachverhalte in Betrieben weist aber auch über das Erkenntnisinteresse der Betriebswirtschaftslehre hinaus (z.B. physikalisch‑technische oder rein psychologische Aspekte).


Die Untersuchungsobjekte der BWL ergeben sich erst aus der wechselseitigen Verknüpfung ihrer Erkenntnis‑ und Erfahrungsobjekte, und zwar wie folgt:

Die Betriebswirtschaftslehre untersucht wirtschaftliche Handlungen, sofern sie in Betrieben erfolgen.