Deduktion

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Ein Sachverhalt wurde auf deduktive Weise abgeleitet, wenn es gelungen ist, mit der Hilfe von Ableitungsregeln der deduktiven Logik aus einem logischen Formelsystem eine sachverhaltsrepräsentierende logische Formel zu gewinnen.


Die Deduktion ist gehaltsbewahrend: Das bedeutet, dass ein deduktiver Schluss niemals andere Informationen als Konklusion explizit hervorbringt, als in seinen Prämissen bereits explizit oder implizit enthalten waren.


Die logische Stringenz manifestiert sich auf zweifache Art: Zum einen auf Grund der Wahrheitsübertragung von insgesamt gültigen Prämissen auf eine gültige Konklusion und zum anderen auf Grund der Falschheitsrückübertragung von einer ungültigen Konklusion auf die Ungültigkeit mindestens einer ihrer Prämissen.


Die logischen Konsequenzen sind in den Prämissen zwar bereits implizit enthalten, aber noch nicht explizit bekannt, weil sie bislang nicht abgeleitet wurden. Die impliziten Informationen lassen sich auf Grund ihrer Unbekanntheit nicht anwenden. Sie stehen erst dann für die Lösung eines Problems oder für die Erreichung eines Ziels zur Verfügung, wenn sie mittels deduktiver Ableitungen expliziert worden sind. Daraus folgt die herausragende pragmatische Qualität deduktiver Schlussfolgerungen, Informationen so aufzubereiten, dass sie zur Problemlösung bzw. Zielerreichung benutzt werden können.


Die Deduktion kann auf Grund ihrer logischen Stringenz und ihrer pragmatischen Informationsexplizierung zu den leistungsfähigsten Grundlagenmethoden gerechnet werden, die der Betriebswirtschaftslehre zur Verfügung stehen.


Vorbehalte gegenüber Deduktion:

Deduktion setzt voraus, dass sich betriebswirtschaftliche Sachverhalte in formalsprachlicher Notation präzisieren lassen, um die deduktiven Ableitungsregeln anwenden zu können. Anhänger "weicher" Erkenntniskonzepte sehen eine Formalisierungsmöglichkeit nur in mathematisch geprägten Randzonen, wie z.B. auf dem Feld des Operations Research.


Vertreter "härterer" Erkenntnisposition vertreten die Ansicht, der Formalisierung von betriebswirtschaftlich interessanten Sachverhalten ständen keine prinzipiellen Hinderungsgründe im Weg. Ob sich Künstliche Intelligenz und Wissensbasierte Systeme als Brücke zur Rekonstruktion weiter Bereiche betriebswirtschaftlicher Expertise mit formalsprachlichen Ausdrucksmitteln einsetzen lassen, bleibt noch zu klären.


Die Deduktion hat die größte Anwendungsbedeutung im Begründungszusammenhang betriebswirtschaftlicher Erkenntnis. Daneben ist die deduktive Methode aber auch im Verwendungszusammenhang nutzbar.