Erfahrungsobjekte der Betriebswirtschaftslehre

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Betriebe als generelle Erfahrungsobjekte

Frage:

An welchen realweltlichen Objekten werden die wirtschaftlichen Handlungen vollzogen?


Was sind Erfahrungsobjekte wirtschaftlicher Handlungen? Kollektive wirtschaftliche Handlungen ganzer Staatsgebilde auf dem globalen Weltmarkt (Volkswirtschaftslehre) oder aber wirtschaftlichen Handlungen einzelner politischer Akteure in Parteien oder Parlamenten (Politische Ökonomie)?


Die BWL fokussiert auf Betriebe als reale Erfahrungsobjekte:

Ein Betrieb stellt die kleinste Einheit dar, in der sich durch Zusammenfassung von Menschen und Sachen wirtschaftliche Handlungen vollziehen lassen.


Die Betriebswirtschaftslehre ist eine Einzelwirtschaftslehre. Sie fokussiert auf einzelne Betriebe. Abhängigkeiten zwischen mehreren Betrieben finden nur in dem Ausmaß Beachtung, wie sie sich auf das Wirtschaften innerhalb eines einzelnen Betriebs auszuwirken vermögen (z.B. über Preisreaktionen).

Die Volkswirtschaftslehre befasst sich mit Aggregaten, die jeweils aus mehreren Betrieben bestehen. Die Perspektive umfasst die gesamtwirtschaftlichen Effekte des Zusammenwirkens mehrerer Betriebe; meist räumlich, unter Umständen auch in branchenbezogen abgegrenzten Gebieten (z.B. Wirtschaftsregion oder Staat).


Betriebe versus Unternehmungen

Aus handlungsorientierter Sicht werden Betriebe als charakteristische Erfahrungsobjekte der Betriebswirtschaftslehre ausgewiesen. Es stellt sich die Frage, in welcher Beziehung Betriebe und Unternehmungen zueinander stehen. Häufig werden diese beiden Begriffe als synonyme Bezeichnungen für denselben Begriffsinhalt verwendet (z.B. "Betriebskrankenkassen" oder "Beratungsunternehmungen").


Erster Ansatz:

Unternehmungen:

Betriebe, die vorwiegend darauf abzielen, fremden Güterbedarf zu befriedigen (derivative Betriebe)


originäre Betriebe oder Haushalte:

Spezialisierung auf Deckung von Eigenbedarf


Bei diesem Ansatz gibt es keine vollkommen trennscharfe Differenzierung:

Unternehmungen können den Eigenbedarf ihrer Mitglieder decken (z.B. Personaleinkauf in Warenhäusern) Haushalte können in größerem Umfang den Fremdbedarf Außenstehender befriedigen.


Zweiter Ansatz (Gutenberg):

Es gibt drei systemindifferente Tatbestände, die von jedem Betrieb erfüllt werden müssen:

  • Faktorsystem
  • Prinzip der Wirtschaftlichkeit
  • Prinzip des finanziellen Gleichgewichts


Außerdem gibt es drei zusätzliche notwendige Bedingungen für Unternehmen (in Marktwirtschaften):

  • erwerbswirtschaftliches Prinzip (Gewinnmaximierung)
  • äußere Autonomie
  • innere Autonomie


Dritter Ansatz:

Unternehmung werden aus einer rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Perspektive heraus betrachtet. Sie stellen eine ökonomische Rahmeneinheit und ein kulturelles "Artefakt" dar.

Betrieb hingegen werden aus einer technischen Perspektiven heraus betrachtet. Es handelt sich dabei um ein realweltliches Konkretum.