Formalzielvorschriften

Aus Operations-Research-Wiki
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Frage: In welcher Richtung und in welchem Ausmaß müssen sich Merkmalsausprägungen verändern, damit besserstellendes Ergebnis/Einsatz‑Verhältnis vorliegt?

Formalzielvorschriften sind:

  • Extremierungsziele
  • Meliorisierungsziele
  • Satisfizierungsziele


Extremierungsziele

Extremierungsziele schreiben vor, ihren Zielinhalt so hoch oder so niedrig zu erfüllen, dass keine Entscheidungsalternative bekannt ist, die denselben Zielinhalt in höherem bzw. niedrigerem Ausmaß erfüllen würde (Maximierungs‑ bzw. Minimierungsziele).


Meliorisierungsziele

Meliorisierungsziele setzen bereits einen realisierten Status quo mit bekannter Erfüllung ihres Zielinhalts voraus und begnügen sich damit, bezüglich dieses Referenzpunktes diejenige Richtung anzugeben, in welcher die Zielerfüllung einer Entscheidungsalternative erhöht oder gesenkt werden muss, um als eine besserstellende Alternative bewertet zu werden.


Satisfizierungsziele

Satisfizierungsziele beruhen auf der Vorstellung eines wünschenswerten Niveaus der Erfüllung ihres Zielinhalts. Sie fordern, dass dieses Anspruchsniveau im Sinne einer Untergrenze mindestens erreicht oder im Sinne einer Obergrenze nicht überschritten wird. Für den Zielinhalt eines Satisfizierungsziels können gleichzeitig sowohl eine untere als auch eine obere Satisfizierungsgrenze spezifiziert sein; falls die Unter‑ und Obergrenzen zusammenfallen, liegt Fixpunktziel vor.


Zusammenfassung

Die Verwendung von Extremierungszielen ist in der BWL vorherrschend (zumindest bei Verwendung von Entscheidungsmodellen). In der Realität finden sich häufiger Meliorisierungs‑ und Satisfizierungsziele. Teilweise gibt es aber auch fließende Übergänge im Laufe der Zeit (vgl. Theorie der Anspruchsanpassung).