Institutionelle Perspektive

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Der Institutionsbegriff wird in mindestens dreifacher Weise verwendet:

  1. Für Einrichtungen, die Aufgaben ‑ oftmals öffentlicher Art ‑ in organisierter Form erfüllen
  2. Die institutionelle Gliederung der Betriebswirtschaftslehre unterscheidet zunächst nach grundsätzlichen Betriebsarten: den Unternehmungen und den öffentlichen oder privaten Haushalten.
  3. Institutionen stellen Regelkomplexe dar, die das Verhalten von Akteuren in multipersonellen Handlungssituationen beeinflussen. Regelkomplexe umfassen hierbei gibt es normative Regeln, die anzeigen, welche Handlungsmuster erwünscht sind und Sanktionsregeln, die deviantes Verhalten mit negativen Konsequenzen bedrohen.