Quasi-beliebige Kopierbarkeit

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Die quasi-beliebige Kopierbarkeit stellt per se kein intrinsisches Merkmal von Informationen dar, sondern resultiert vielmehr aus dem technischen Fortschritt. Während Informationen früher nur auf Sicht- oder Hörweite, dann durch Abschreiben und später durch Verfahren des Buchdrucks weitergegeben werden konnten, ist es heute nahezu unbegerenzt möglich, Informationen zu kopieren. Dabei ist der Aufwand zur Vervielfältigung einer Information i.d.R. vernachlässigbar klein gegenüber dem Faktorverbrauch zu ihrer Ersterstellung.

In diesem Zusammenhang ergeben sich analog zur materiellen Produktionstheorie Logistikprobleme der Informationsspeicherung und des Informationstransportes. In der quasi-beliebigen Kopierbarkeit von Informationen liegt auch die Notwendigkeit zur Gewährung von Schutzrechten für Erfindungen begründet. Würden Erfindungen nicht durch z.B. Patente geschützt, unterlägen sie einer Entwertung durch Kopien und Nachahmung, so dass der Innovationsanreiz für den Erfinder verloren ginge.