Erfahrungsobjekte der Betriebswirtschaftslehre: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. November 2009, 16:57 Uhr
Betriebe als generelle Erfahrungsobjekte
An welchen realweltlichen Objekten werden die wirtschaftlichen Handlungen vollzogen?
Erfahrungsobjekte wirtschaftlicher Handlungen: kollektive wirtschaftliche Handlungen ganzer Staatsgebilde auf dem globalen Weltmarkt? (Volkswirtschaftslehre) wirtschaftlichen Handlungen einzelner politischer Akteure in Parteien oder Parlamenten? (Politische Ökonomie)
BWL fokussiert auf Betriebe als reale Erfahrungsobjekte: Betrieb stellt die kleinste Einheit dar, in der sich durch Zusammenfassung von Menschen und Sachen wirtschaftliche Handlungen vollziehen lassen.
Betriebswirtschaftslehre ist Einzelwirtschaftslehre
Fokussierung auf einzelne Betriebe
Abhängigkeiten zwischen mehreren Betrieben finden nur in dem Ausmaß Beachtung, wie sie sich auf das Wirtschaften innerhalb eines einzelnen Betriebs auszuwirken vermögen (z.B. über Preisreaktionen).
Volkswirtschaftslehre befasst sich mit Aggregaten, die jeweils aus mehreren Betrieben bestehen. Perspektive: gesamtwirtschaftliche Effekte des Zusammenwirkens mehrerer Betriebe, meist räumlich, unter Umständen auch branchenbezogen abgegrenzte Gebiete (z.B. Wirtschaftsregion oder Staat).
Betriebe versus Unternehmungen
aus handlungsorientierter Sicht werden Betriebe als charakteristische Erfahrungsobjekte der Betriebswirtschaftslehre ausgewiesen
in welcher Beziehung stehen Betriebe und Unternehmungen zueinander?
häufig als synonyme Bezeichnungen für denselben Begriffsinhalt verwendet. (z.B. "Betriebskrankenkassen" oder "Beratungsunternehmungen").
erster Ansatz:
Unternehmungen: Betriebe, die vorwiegend darauf abzielen, fremden Güterbedarf zu befriedigen (derivative Betriebe)
originäre Betriebe oder Haushalte:
Spezialisierung auf Deckung von Eigenbedarf
keine vollkommen trennscharfe Differenzierung:
Unternehmungen können Eigenbedarf ihrer Mitglieder decken (z.B. Personaleinkauf in Warenhäusern) Haushalte können in größerem Umfang den Fremdbedarf Außenstehender befriedigen.
zweiter Ansatz (Gutenberg):
drei systemindifferente Tatbestände, die von jedem Betrieb erfüllt werden müssen: Faktorsystem Prinzip der Wirtschaftlichkeit Prinzip des finanziellen Gleichgewichts
drei zusätzliche notwendige Bedingungen für Unternehmen (in Marktwirtschaften) erwerbswirtschaftliches Prinzip (Gewinnmaximierung) äußere Autonomie innere Autonomie
dritter Ansatz:
Unternehmung:rechtliche, organisatorische und finanzielle Perspektive ökonomische Rahmeneinheit kulturelles "Artefakt"
Betrieb:technische Perspektive realweltliches Konkretum