Wirtschaftliche Handlungen als Erkenntnisobjekte der Betriebswirtschaftslehre

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Eingrenzungen wirtschaftlicher Handlungen

Die BWL ist eine Kulturwissenschaft. Kann man also sagen, dass der betriebswirtschaftliche Erkenntnisbereich durch den Kulturbereich des Menschen abgesteckt ist?

Nein, denn dieser Kulturbereich ist dazu zu vielfältig. Ein Mensch kann sehr unterschiedliche Handlungen ausführen, z.B.

  • wirtschaftliche
  • rechtliche
  • technische
  • politische
  • medizinische
  • künstlerische oder
  • sportliche Handlungen.

Die Phänomene aus dem Kulturbereich des Menschen werden nur insoweit untersucht, als sie im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Handlungen stehen.


Ein spezielles betriebswirtschaftliches Auswahlprinzip, das sich auf die Knappheit von Gütern konzentriert, dominiert in der BWL:

Die knappheitsorientierte Definition wirtschaftlicher Handlungen:

Wirtschaftliche Handlungen sind planmäßige Handlungen, die mit der Absicht erfolgen, Bedürfnisse durch Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen alternativen Verwendungsweisen knapper Mittel unter Einhaltung des allgemeinen ökonomischen Prinzips zu befriedigen.

Konstituenten: subjektiv empfundene Mängel (kein "Paradies"!)und Bedürfnis ihrer Beseitigung

Entscheidend ist hierbei eine Handlungsintention (Absicht), nicht ein tatsächlicher Handlungserfolg. Es werden nur jene Handlungen eingeschlossen, die Bedürfnisse durch die Verwendung knapper Mittel (knapper Güter) zu stillen versuchen. Von knappen Mitteln spricht man, wenn die insgesamt verfügbare Menge nicht ausreichend ist, um alle subjektiv empfundenen Bedürfnisse zu befriedigen, die sich mit den jeweils betrachteten Mitteln überhaupt stillen lassen.

Es liegt eine Entscheidungsnotwendigkeit vor: Zur Bedürfnisbefriedigung müssen mindestens zwei alternative Verwendungsweisen knapper Mittel in Betracht kommen. "Zwingende" Handlungen sind somit nicht wirtschaftlich.

Wirtschaftliche Handlungen sind inhärent planmäßige Entscheidungshandlungen (keine Affektentscheidungen). Somit stellen sie also eine gedankliche Vorwegnahme (der Planung) ihrer mutmaßlichen Entscheidungskonsequenzen dar.

Eingrenzung durch das allgemeine ökonomische Prinzip

Das ökonomische Prinzip ist eine Spezialisierung des allgemeinen Rationalprinzips:

Das allgemeine ökonomische Prinzip bestimmt, Entscheidungen über alternative Verwendungsweisen knapper Mittel zum Zwecke der Bedürfnisbefriedigung immer so zu treffen, dass das Verhältnis zwischen dem Ergebnis intendierter Bedürfnisbefriedigung und dem Einsatz knapper Mittel nach der Maßgabe von Handlungskriterien bestmöglich ausfällt.Wegen der Bezugnahme auf das bestmögliche Ergebnis/Einsatz‑Verhältnisse wird es auch Extremum-Prinzip genannt. Es wird unterstellt, dass sowohl Ergebnis‑ als auch Einsatzgrößen Variablen darstellen sollen.

Falls das Ergebnis oder der Mitteleinsatz ex ante fixiert wurde:

  • Das Minimumprinzip fordert, Entscheidungen über alternative Verwendungsweisen knapper Mittel zum Zwecke der Bedürfnisbefriedigung stets so zu fällen, dass ein fest vorgegebenes Ergebnis intendierter Bedürfnisbefriedigung mit dem geringst möglichen Mitteleinsatz erreicht wird.
  • Das Maximumprinzip postuliert, Entscheidungen über alternative Verwendungsweisen knapper Mittel zum Zwecke der Bedürfnisbefriedigung immer so zu treffen, dass mit einem fest vorgegebenen Mitteleinsatz ein größtmögliches Ergebnis intendierter Bedürfnisbefriedigung erlangt wird.

Die Ausrichtung auf bestmögliche Ergebnis/Einsatz‑Verhältnisse bedeutet, dass für wirtschaftliche Handlungen stets optimale Auswahlentscheidungen erforderlich sind. Die Optimierung der Ergebnis/Einsatz‑Verhältnisse bleibt allerdings inhaltlich unbestimmt, solange nicht offenbart wird, anhand welcher Kriterien über die Güte von Ergebnis/Einsatz‑Verhältnissen entschieden wird und welche Art der denkmöglichen Verhältnisgrößen konkret gemeint ist. Somit besteht eine Konkretisierungslücke hinsichtlich der Handlungskriterien. Ein Handlungskriterium ist dabei jede normative Anleitung, die Präferenzen des handelnden Wirtschaftssubjekts so weit operationalisiert, dass mit ihrer Hilfe für jedes betrachtete Ergebnis/Einsatz‑Verhältnis bestimmt werden kann, ob sich kein anderes, das Wirtschaftssubjekt besserstellendes Ergebnis/Einsatz‑Verhältnis vorstellen lässt. Die Operationalisierung der Präferenzen muss sich zumindest auf zwei Dimensionen erstrecken:

  • Formalzielinhalte: Anhand welcher inhaltlicher Merkmale ist die subjektive Wertschätzung für Ergebnis/Einsatz‑Verhältnisse zu ermitteln?
  • Formalzielvorschriften: In welcher Richtung und in welchem Ausmaß müssen sich Merkmalsausprägungen verändern, damit besserstellendes Ergebnis/Einsatz‑Verhältnis vorliegt?


Exemplarische Handlungskriterien für das allgemeine ökologische Prinzip

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